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LANDPLAN berät landwirtschaftliche Unternehmen aller Größen und Rechtsformen zu betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Fragestellungen.
Tätigkeit als gesetzliche Vertreter lt. § 233 EGBGB für die Verwaltung von Flächen unbekannter Eigentümer im Land Brandenburg i. A. von Landkreisen.

